
"Straftaten waren Hauptzweck der Letzten Generation"
n-tv
Vor zwei Jahren machten die Münchner Ermittler mit einer großangelegten Razzia gegen Mitglieder der Letzten Generation Schlagzeilen - nun liegt das Ergebnis der zeitintensiven Untersuchungen vor: Die Generalstaatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen fünf Mitglieder der mittlerweile umbenannten Gruppe. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches. Dass es die Letzte Generation - zumindest auch - auf die Begehung von Straftaten angelegt hat, dürfte im Hinblick auf etliche Verurteilungen wegen Nötigung und Sachbeschädigung kaum einer bezweifeln. Aber wiegen die Delikte wirklich so schwer wie jene der Mafia oder rechtsextremistischer Gruppen, die üblicherweise unter den Paragrafen fallen? Der Strafrechtler Milan Kuhli von der Universität Hamburg sprach sich vor zwei Jahren klar gegen eine Strafbarkeit der Aktivisten im Hinblick auf eine kriminelle Vereinigung aus. Im Hinblick auf die Entwicklung der Letzten Generation fällt seine Einordnung heute anders aus.
ntv.de: Herr Kuhli, vor zwei Jahren, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München begannen, schrieben Sie gemeinsam mit einer Kollegin den Artikel "Warum die Letzte Generation (noch) keine kriminelle Vereinigung ist". Wie sehen Sie das heute?
Wir haben eine Strafbarkeit der Gruppenmitglieder wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung damals vor allem mit Blick auf den Wortlaut des Paragrafen 129 Strafgesetzbuches abgelehnt. Allerdings scheiden sich bei der Frage um die Einordnung der Letzten Generation die Geister. Dass sich ein Gericht nun einmal mit der Frage beschäftigt, ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit grundsätzlich gut. Bei Frage der Strafbarkeit nach Paragraf 129 wird das Gericht aber auch jetzt zu berücksichtigen haben, dass es Aspekte gibt, die man im Hinblick auf die Letzte Generation kritisch sehen muss.

Im Morgengrauen des 3. Juni 2024 greift ein junger Mann im sächsischen Vogtland zu einer Axt. Brutal schlägt er damit auf seine Mutter und Großeltern ein. Alle drei sterben. Im Prozess schildert der 28-Jährige, was ihn zu der schrecklichen Tat bewegt hat. Das Gericht lässt sich davon nicht beeindrucken.