
Landtag fordert von Bayern Verzicht auf Forderung an Genditzki
n-tv
14 Jahre sitzt Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Von einer Entschädigung will die bayerische Justiz 50.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung abziehen. Der Landtag ordert auf Drängen der Grünen den Verzicht. Inzwischen wird das entsprechende Gesetz angepasst. Doch der Fall beschäftigt weiter die Gerichte.
Bayern soll dem Justizopfer Manfred Genditzki nach dem Willen des bayerischen Landtags die Rechnung für Kost und Logis im Gefängnis erlassen. Das hat der Justizausschuss des bayerischen Landtags auf Antrag der Grünen-Fraktion einstimmig entschieden. 13 Jahre lang hatte Genditzki für den sogenannten Badewannen-Mord unschuldig im Gefängnis gesessen: Dafür steht ihm eine Entschädigung zu, von der das Justizministerium 50.000 Euro für Kost und Logis in der Zeit abziehen wollte.
Der Ausschuss sprach sich nun dafür aus, darauf zu verzichten. Der Freistaat solle Genditzki im Verfahren um die Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) einen entsprechenden Vergleich anbieten.

Ein 38-jähriger Iraner steht in Krefeld wegen einer Brandserie vor Gericht. Zum Prozessauftakt gesteht er mehrere seiner Taten. Den Versuch, ein Kino-Center anzuzünden, bestreitet er aber. Seine Aussagen wirken teilweise verwirrt: Stimmen hätten ihn zur Brandstiftung getrieben, berichtet der Angeklagte.

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