
Jens Lehmann muss erneut vor Gericht
n-tv
Die Polizei erwischt Jens Lehmann nach einem Besuch des Oktoberfests alkoholisiert am Steuer. Ein Gericht verhängt eine Geldstrafe und den Entzug des Führerscheins. Zwar räumt der ehemalige Nationaltorwart einen "Fehler" ein, wehrt sich aber gegen den Strafbefehl. Jetzt landet der Fall vor Gericht.
Rund ein halbes Jahr, nachdem das Landgericht München II ihn wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge zu einer Geldstrafe verurteilt hat, beginnt ein neuer Prozess gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann. Das Amtsgericht München will am 3. April wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen den 55-Jährigen verhandeln, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Lehmann soll im vergangenen Jahr nach dem Münchner Oktoberfest mit Alkohol im Blut im Auto unterwegs gewesen sein. Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münchens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eingelegt hat, kommt es zum Prozess.
Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft München I beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr während des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht der Ermittlungsbehörde zufolge zudem vor, dass Lehmann auch seinen Führerschein abgeben muss und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann.

Im Morgengrauen des 3. Juni 2024 greift ein junger Mann im sächsischen Vogtland zu einer Axt. Brutal schlägt er damit auf seine Mutter und Großeltern ein. Alle drei sterben. Im Prozess schildert der 28-Jährige, was ihn zu der schrecklichen Tat bewegt hat. Das Gericht lässt sich davon nicht beeindrucken.