Aldi Süd muss nach Urteil Rabatte besser kennzeichnen
n-tv
Werbung mit scheinbar hohen Rabatten kann Verbraucherinnen und Verbraucher leicht in die Irre führen. Verbraucherschützer verklagten deshalb den Discounter Aldi Süd. Das Urteil fällt zu ihren Gunsten aus und sieht im Wiederholungsfall Strafen für Aldi vor.
Der Discounter Aldi Süd muss Sonderangebote künftig teilweise anders kennzeichnen als bisher. Die Höhe von Rabatten muss sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis. Das entschied das Landgericht Düsseldorf und stützt sich dabei auf ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
"Bei Preiswerbung sind Verbraucher am leichtesten zu verwirren. Deshalb muss sie klar und eindeutig sein", sagte der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert. Aldi verliert damit den Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Discounter geklagt hatte. Im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.