DGB empört über "Mini-Erhöhung"
n-tv
Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt derzeit 12 Euro, im kommenden Jahr sollen es 12,41 Euro sein. Angesichts hoher Inflation und Energiekosten halten Arbeitnehmervertreter das für zu wenig. SPD-Chef Klingbeil will sich für eine weitere Erhöhung einsetzen.
Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Yasmin Fahimi, hat die geplante Mindestlohnerhöhung von 41 Cent scharf kritisiert. "Diese Mini-Erhöhung ist ein Schlag ins Gesicht von fast sechs Millionen Beschäftigten, die hierzulande zum Mindestlohn arbeiten", sagte Fahimi der "Bild am Sonntag". Die Arbeitgeber hätten den gesetzlich neu festgelegten Mindestlohn aus dem vergangenen Jahr "einfach missachtet" und die Inflationsrate komplett ignoriert. Deutschlands Mindestlohn liege damit unter der EU-Mindestlohn-Richtlinie von 13,53 Euro.
"Auf diese skandalöse Ignoranz muss das Arbeitsministerium jetzt eine Antwort geben", forderte Fahimi. "Die EU-Richtlinie muss umgehend gesetzlich umgesetzt und die Rolle des Vorsitzes in der Kommission neutralisiert werden." Die EU-Mindestlohnrichtlinie legt zwar keine einheitliche Höhe, aber Standards dafür fest, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden können. Zudem müssen die EU-Länder bis November 2024 Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt.
Die von der Regierung eingesetzte Mindestlohnkommission hatte am Montag - allerdings gegen die Stimmen der Gewerkschaften - beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 2024 von derzeit zwölf auf 12,41 Euro und ab dem Jahr 2025 auf 12,82 Euro steigen soll. In der Kommission sitzen Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Dazu kommt die Vorsitzende, die Arbeitsmarktexpertin Christiane Schönefeld. Die Kommission hatte sich dieses Mal nicht einigen können; schließlich stimmte die Mehrheit für einen Vermittlungsvorschlag von Schönefeld. Die Entscheidung der Kommission ist maßgeblich für die gesetzliche Festlegung.
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