AfD wegen Corona-Hotspotregel erneut vor Gericht gescheitert
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Die AfD Hamburg muss erneut einen juristische Niederlage in ihrem Kampf gegen die Corona-Hotspotregeln hinnehmen. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht gegen die Partei entschieden. Nun will sie aufgeben.
Hamburg (dpa/lno) - Die AfD Hamburg ist mit ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Hotspotregel mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken erneut gescheitert. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits Mitte April den Eilantrag abgelehnt hat, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) nun auch die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen.
Das OVG folgte nach Gerichtsangaben vom Mittwoch im Wesentlichen der Argumentation des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass die Hansestadt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes - nach entsprechender Feststellung der Bürgerschaft - erweiterte Schutzmaßnahmen habe treffen dürfen. Sie habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage angenommen.
Die Hamburgische Bürgerschaft hatte Ende März eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen verlängert. Die Regelungen laufen an diesem Samstag aus.
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