"Rostbratwürstchen" dürfen wie Nürnberger aussehen
n-tv
Dürfen die das? In einem Gerichtsprozess in München geht's um die Wurst, um die Nürnberger Bratwurst. Ein Betrieb stellt in Niederbayern Würstchen her, die den geschützten Nürnbergern täuschend ähnlich sehen. Und das ist auch in Ordnung so, urteilt das Gericht.
Als "Mini-Rostbratwürstchen" angebotene Würste dürfen auch weiterhin wie Nürnberger Bratwürste aussehen. Das Landgericht München I wies die Klage eines in Franken ansässigen Vereins von Herstellern Nürnberger Rostbratwürste gegen ein Unternehmen aus Niederbayern ab. Die Richter sahen keine Verbrauchertäuschung.
Der "Schutzverband Nürnberger Bratwürste" vertritt die Interessen von Herstellern Nürnberger Würstchen, die nach EU-Recht zu der "geschützten geografischen Angabe" zählen. Typisches äußeres Merkmal dieser Würstchen ist, dass sie vergleichsweise klein sind. Der Verein verlangte, dass der niederbayerische Produzent die Produktion seiner "Mini Rostbratwürstchen" einstellen muss.
Der Schutzverband als Kläger argumentierte, dass der Hersteller die charakteristische Form und Größe übernommen habe. Auch ohne explizite Bezeichnung der Würste als "Nürnberger" sei dies eine Verletzung der geografischen Angabe. Der Hersteller habe außerdem seine Würste im Internet auf einem Teller mit Weißbrot, Sauerkraut und Senf präsentiert und damit so, wie typischerweise Nürnberger serviert werden.