Mutmaßlichem Ex-KZ-Wachmann wird kein Prozess gemacht
n-tv
Einem mutmaßlichen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen wird Beihilfe zum Mord in über 3300 Fällen vorgeworfen. Weil der 99-Jährige nicht mehr verhandlungsfähig ist, entscheidet das Landgericht Hanau, dass es nicht zum Prozess kommen soll.
Der Fall eines mutmaßlichen früheren Wachmanns im KZ Sachsenhausen soll nicht vor Gericht verhandelt werden. Der heute 99-Jährige sei aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig, die Eröffnung des Hauptverfahrens sei daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen gewesen, teilte das Landgericht Hanau mit. Die Jugendkammer des Gerichts habe mit Beschluss vom 6. Mai dieses Jahres die Zulassung der Anklage abgelehnt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 Ks 501 Js 33.635/22).
Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige "die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben". Als Angehöriger eines SS-Wachbataillons soll der Mann unter anderem mit der Bewachung von dort untergebrachten Häftlinge befasst gewesen sein. Zudem soll er mit der Überführung ankommender Häftlinge vom Bahnhof in das Hauptlager sowie mit der Bewachung von Häftlingstransporten beauftragt gewesen sein. Während des Tatzeitraums sind in dem Lager mindestens 3318 Häftlinge an den Folgen der dort herrschenden Unterbringungs- und Lebensverhältnisse gestorben und wurden durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas gezielt ermordet.