Mann zahlt 550 Euro für 4,7 Quadratmeter in Paris
n-tv
Die Wohnung eines Kellners in Paris ist keine fünf Quadratmeter groß und kostet Hunderte Euro Miete. Die Stadt erklärt dies für gesetzeswidrig und den Raum für unbewohnbar. Zudem will sie dem 42-Jährigen gerichtlich beistehen.
In Paris werden zahlreiche Ein-Zimmer-Wohnungen vermietet, die unvorstellbar und oft auch unzulässig winzig sind. In einem haarsträubenden Fall geht die Stadt nun gegen die Vermietung eines 4,7 Quadratmeter großen Appartements vor, für das ein Kellner eine Monatsmiete von 550 Euro bezahlt, wie die Zeitung "Le Parisien" berichtet.
Wenn der 42-Jährige auf sein Hochbett klettert, ist Akrobatik gefragt, denn es gibt nur 50 Zentimeter Platz zwischen Matratze und Zimmerdecke. "Ich komme nur zum Schlafen her, ansonsten ist es deprimierend", meint er. Die Stadt hat das Zimmer inzwischen für unbewohnbar erklärt und will dem Kellner zivilrechtlich beistehen.
Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass eine Wohnung mindestens aus einem Hauptraum mit einer Oberfläche von mindestens neun Quadratmetern, einer Deckenhöhe von wenigstens 2,20 Meter oder einem Volumen von 20 Kubikmetern bestehen muss. In diesem Fall hatte die Vermieterin einfach ein Volumen von 24 Kubikmetern in den Mietvertrag geschrieben, das Doppelte der tatsächlichen Größe, wie die Zeitung schrieb.