Klimaaktivistin Hinrichs wegen elf Klebeaktionen erneut vor Gericht
n-tv
Wegen Straßenblockaden im Zuge der Klebeaktionen wurde Carla Hinrichs bereits verurteilt. Nun steht die Mitgründerin der Klimaprotestgruppe Letzte Generation in Berlin wegen weiteren elf Vorfälle erneut vor Gericht. Hinrichs erklärt, warum sie für das Festkleben auf der Straße straffrei bleiben sollte.
Wegen mehrerer Straßenblockaden der Klima-Protestgruppe Letzte Generation in Berlin steht deren Mitgründerin und Sprecherin Carla Hinrichs erneut vor Gericht. Die 27-Jährige erklärte zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Tiergarten, sie sei an den in den Anklagen genannten Tagen auf der Straße gewesen. "Mein Verhalten war von Vernunft geprägt und sollte nicht bestraft werden", sagte die Klimademonstrantin in dem Verfahren wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Fünf Anklagen und ein Strafbefehl liegen gegen sie vor. Insgesamt geht es um elf Vorfälle in der Zeit von August 2021 bis Mai 2023. Hinrichs habe jeweils mit weiteren Klimademonstranten auf Fahrbahnen gesessen und erhebliche Beeinträchtigungen verursacht, so die Staatsanwaltschaft. In mehreren Fällen habe sie sich mit einer Hand an der Straße festgeklebt. Der Prozess war in einem ersten Anlauf im August 2023 wegen mehrerer Beweisanträge gescheitert.
Hinrichs sagte nun weiter, angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise sei für sie der Protest eine moralische Pflicht. "Unser Protest zielt auf Wandel", so die 27-Jährige. Richter Christoph Weyreuther sagte mit Blick auf die zu prüfenden Anklagen: "Kämpfen Sie, aber bitte nicht mehr mit diesen Methoden." In einem früheren Prozess wegen einer Straßenblockade hatte Weyreuther im März 2023 wegen Nötigung eine Geldstrafe von 600 Euro gegen Hinrichs verhängt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.