Juristin: Bei Triage Impfstatus berücksichtigen
n-tv
Die Frage einer möglichen Triage während der Corona-Pandemie beschäftigt Mediziner, Politikerinnen und Juristen. Die Freiburger Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle sieht es so: Bei der Entscheidung der Ärzte für oder gegen eine Behandlung sollte auch der Impfstatus eines Patienten herangezogen werden.
Nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle sollte bei einer möglichen Triage-Situation in Kliniken während der Pandemie der Corona-Impfstatus eines Patienten berücksichtigt werden. Das sagte Hörnle dem "Spiegel". Zuvor hatte die Direktorin des Freiburger Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht einen Beitrag dazu im "Verfassungsblog" veröffentlicht. Gegenüber dem "Spiegel" sagte Hörnle, dass sich eine Priorisierung unter Voraussetzung gleicher Erfolgsaussichten einer Behandlung darauf stützen ließe, "dass eine entscheidungsfähige, volljährige Person wesentlich oder gar ausschließlich durch eigenes Verhalten ihre Notlage verursacht hat".
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.