Gericht verurteilt Wolfsmasken-Täter
n-tv
Mit einer Wolfsmaske verkleidet vergewaltigt ein 45-Jähriger am helllichten Tag ein Mädchen. Nun verurteilt ein Münchner Gericht den Mann zu zwölf Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung - der Angeklagte soll das Mädchen gezielt ausgewählt haben. Zudem ist er kein Ersttäter.
Es ist eine albtraumhafte Szene: Ein Mann mit einer Wolfsmaske zerrt am helllichten Tag in München ein Mädchen in ein Gebüsch und vergewaltigt es. Schnell kommt heraus: Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen wurde - und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren. Im Münchner Wolfsmasken-Prozess hat das Gericht den Angeklagten nun wegen Vergewaltigung des damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der 45-Jährige hatte zugegeben, sich im Juni 2019 mit einer Wolfsmaske getarnt und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Das sieht auch das Gericht so. "Er war für die Tat vorbereitet", sagt der Vorsitzende Richter. Das Gericht nimmt an, dass sich der Mann sein Opfer gezielt aussuchte. Er soll das Kind zuvor in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Der Mann sei an jenem Tag mit dem Vorsatz losgefahren, das Mädchen zu missbrauchen. Zu diesem Zweck habe er auch die Wolfsmaske dabei gehabt, davon ist das Gericht überzeugt. Er hatte nach der Tat damit gedroht, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.More Related News