FFP2-Maskenpflicht für Flugzeuge und Fernzüge naht
n-tv
Die Bundesregierung will ab Oktober eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr einführen. Das Kabinett einigt sich auf neue Maßnahmen, der Bundestag muss sie noch absegnen. Doch die meisten Regelungen, wie eine mögliche Maskenpflicht in Innenräumen, bleiben den Ländern überlassen.
Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen im Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen.
Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD und Justizminister Marco Buschmann von der FDP von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: "Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen." Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.