
Jens Lehmann ist ausreichend ungehobelt für mildere Strafe
n-tv
72.000 Euro sollte Ex-Torhüter Lehmann für eine Alkoholfahrt blechen. Er protestiert - es kommt zum Verfahren. Dabei zeigt sich das Gericht überzeugt, sein Verhalten war in der fraglichen Nacht nicht vom Alkohol bestimmt - der Mann hat einfach ein "schlechtes Benehmen".
Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann muss wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen. Am Ende ist ihm ausgerechnet sein "schlechtes Benehmen" vor dem Amtsgericht München zugutegekommen, wie Richterin Möhring in ihrer Urteilsbegründung sagt. Denn dass er sich Polizisten gegenüber ungehobelt und distanzlos verhalten habe, und unkooperativ gewesen sei bei der Blutentnahme zur Alkoholkontrolle, das stehe für sie außer Frage.
Das müsse aber nicht unbedingt an den zweieinhalb Litern Bier gelegen haben, die Lehmann, wie er selbst zugibt, an jenem Abend auf der Wiesn getrunken hatte. Nach der stundenlangen Verhandlung stellt die Richterin fest: "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten."
Zu dem Prozess war es gekommen, nachdem Lehmann Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm ursprünglich eine Straftat wegen Fahruntüchtigkeit vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt - in Höhe von 72.000 Euro, wie Lehmanns Verteidiger sagte. In ihrem Plädoyer war die Anklagebehörde davon allerdings selbst abgerückt.

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