
Haftstrafen für Geldautomatensprenger
n-tv
Am Ende straffte ein Deal zwischen Angeklagten und Behörden einerseits das Verfahren. Andererseits hatte er auch Auswirkungen auf die Strafe. Sieben Mitglieder einer Bande von Automatensprengern müssen in Haft. Am Ende wurden sie für 14 Taten verurteilt - längst nicht alle, die ihnen nachgesagt worden waren.
Wegen der Sprengung von Geldautomaten sind sieben Angeklagte vom Landgericht Osnabrück zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Strafmaß reicht nach Angaben eines Gerichtssprechers von drei Jahren bis acht Jahre und neun Monate. Die Angeklagten waren geständig. Zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und dem Gericht hatte es zu Beginn des Prozesses Verständigungsgespräche gegeben. Die Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig, sagte der Sprecher.
Zugunsten der Angeklagten hätten aus Sicht der Kammer die umfangreichen Geständnisse gesprochen, hieß es. Damit sei es zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens gekommen. Auch das Beweisprogramm habe wegen der Geständnisse deutlich reduziert werden können.
Gegen die Angeklagten habe gesprochen, dass sie einschlägig vorbestraft gewesen seien, zudem auch die Schwere der Straftaten. Nicht nur der Schaden sei aus Sicht des Gerichts erheblich gewesen, auch die Gefahren für unbeteiligte Dritte seien groß gewesen.

Besonders gefährliche Straftäter werden im Anschluss ihrer Haft in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Als Psychologin hat Gilda Giebel dort zwischen Mördern und Vergewaltigern gearbeitet - und über ihre Erfahrungen ein Buch geschrieben. Wie der Alltag in der Sicherungsverwahrung aussieht, welche Klienten sich ihr eingeprägt haben und warum Psychopathen häufiger Straftaten begehen, berichtet sie im Interview mit ntv.de.