VZBV mahnt Billigmode-Händler Shein ab
n-tv
Billig-Marktplattformen aus China geraten ins Fadenkreuz von Verbraucherverbänden. Der VZBV wirft dem Fast-Fashion-Anbieter Shein Kundentäuschung, Greenwashing und Intransparenz vor. Der Händler soll nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Verbraucherschützer haben den chinesischen Online-Händler Shein wegen unzulässiger Geschäftspraktiken ins Visier genommen. Shein verstoße mehrfach gegen Vorgaben der Europäischen Union und sei daher abgemahnt worden, teilte ein Sprecher des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) mit. Die Plattform habe nun die Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anpassungen vorzunehmen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act der EU, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?" erscheint.
Shein ist ein Händler für Mode und Sportartikel, der 2008 von Chris Xu gegründet wurde und seinen Sitz inzwischen in Singapur hat. Der Fast-Fashion-Anbieter führe Verbraucher aufs Glatteis und missachte Regeln des Verbraucherschutzes, wird VZBV-Chefin Ramona Pop in einem Post auf der Plattform Instagram zitiert. Shein ließ eine schriftliche Anfrage zu den Vorwürfen zunächst unbeantwortet.
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