
Neues Glyphosat-Urteil verschreckt Bayer-Anleger
n-tv
Erneut muss Bayer eine Schlappe in einem Prozess um sein Herbizid Roundup hinnehmen. Und erneut reagieren Anleger sensibel, obwohl die Strafsumme noch deutlich sinken dürfte. Die Aktionäre werden nach Ansicht eines Experten auf dem falschen Fuß erwischt.
Dem Pharma- und Agrarriesen Bayer droht neues Ungemach in den USA. Anleger reagieren einmal mehr nervös und werfen Papiere des Dax-Konzerns auf den Markt. In der Folge handelt das Papier mit erheblichen Abschlägen von teils mehr als sieben Prozent.
Hintergrund ist ein neuerlicher Rückschlag im Streit mit US-Großkanzleien um die angeblich krebserregende Wirkung des Herbizids Roundup. Die Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat Georgia verurteilte hatte Bayer am Freitag zur Zahlung von rund 2,1 Milliarden Dollar an einen Kläger verurteilt. Dieser hatte behauptet, dass der von ihm benutzte Unkrautvernichter seinen Krebs verursacht habe. Die Entschädigung gehört zu den bisher höchsten, die gegen den Konzern verhängt worden sind.
Bayer wies das Urteil als falsch zurück und kündigte an, in Berufung zu gehen. Dass Glyphosat sicher und nicht krebserregend sei, hätten alle wichtigen Zulassungsbehörden mehrfach bestätigt. "Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den überhöhten und verfassungswidrigen Schadensersatz zu reduzieren", heißt es in der Stellungnahme des Konzerns. "In den Fällen, in denen ein endgültiges Urteil ergangen ist, konnte der Schadenersatz im Vergleich zu den ursprünglichen Geschworenenurteilen um insgesamt 90 Prozent reduziert werden." Ein Gericht in Philadelphia hatte zuletzt etwa den von Geschworenen dem Kläger zugesprochenen Schadenersatz von 2,25 Milliarden US-Dollar auf 400 Millionen US-Dollar reduziert.

Die Krise bei VW und der Porsche AG hat dem Großaktionär Porsche SE gerade einen Milliardenverlust eingebrockt. Zwar schwört die Beteiligungsgesellschaft der Auto-Clans Piëch und Porsche Volkswagen die Treue – sieht sich aber gleichzeitig nach einer neuen Kernbeteiligung in einer anderen Branche um.