
Gericht verbietet Adidas-Werbung wegen Greenwashing
n-tv
Adidas will bis 2050 klimaneutral sein. Das vollmundig angekündigte Unterfangen ist in seiner Umsetzung aber nicht so einfach wie gedacht. Einen entsprechenden Werbeslogan darf der Sportartikelhersteller nun nicht mehr verwenden.
Der Sportartikelhersteller Adidas hat mit seiner Aussage "Bis 2050 werden wir klimaneutral sein" irreführend und unzulässig geworben. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, die das Gericht veröffentlichte. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hielt die inzwischen beseitigte Passage auf der Adidas-Webseite für "Greenwashing".
Adidas habe nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität erreicht werden sollte. Der erweckte Eindruck, dass dies allein durch die Reduzierung von Emissionen möglich sein könnte, sei falsch. Tatsächlich wolle das Unternehmen auch den Erwerb von Kompensationszertifikaten zum Erreichen der Ziele einsetzen.