Drogerieunternehmer Müller gewinnt Erbstreit
n-tv
Die Adoptivkinder des Drogerieunternehmers Erwin Müller verzichten auf ihren millionenschweren Pflichtteil am Erbe. Dann fordern sie ihn doch und ziehen vor Gericht. Dieses weist die Klage jetzt aber zurück. Ein Erfolg hätte massive Folgen haben können.
Der durch die Drogeriekette Müller bekannte Unternehmer Erwin Müller hat den Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. Das Landgericht Ulm wies in einem Zivilprozess die Forderung der Adoptivkinder zurück, einen Vertrag zum Pflichtteilverzicht für nichtig zu erklären. In der Streitsache ging es um sehr viel Geld - das Landgericht setzte den Streitwert mit 30 Millionen Euro an, das ist der gesetzliche Höchstwert.
Der 91 Jahre alte Erwin Müller hatte zusammen mit seiner Frau im Jahr 2015 drei Bekannte als Erwachsene adoptiert. Im Zusammenhang mit dem Adoptionsantrag hatten die Kläger durch notariellen Vertrag jeweils auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dagegen zogen sie aber später vor Gericht. Das Landgericht wies die Erklärung der Kläger zurück, dass dieser Verzicht wegen Formverstößen nichtig sei. Auch aus formellen Gründen sei er nicht nichtig, urteilte das Landgericht. Es konnte zudem auch keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilverzichts erkennen.
Dabei konnte sich die Kammer nach der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 2024 bereits nicht davon überzeugen, dass den Adoptivkindern als Gegenleistungen für ihren Pflichtteilsverzicht vonseiten der Eheleute Müller diverse finanzielle Zusagen und Schenkungsversprechen gemacht worden seien. Außerdem erklärte das Gericht, dass die Adoptierten ja zum Zeitpunkt der Adoption bereits im mittleren Erwachsenenalter waren - es handle sich demnach nicht um junge Erwachsene, die die Tragweite ihres Verzichts nicht abschätzen konnten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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