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Wirecard-Skandal könnte für EY teuer werden
n-tv
Die Wirtschaftsprüfer von EY prüfen über Jahre die Bilanzen von Wirecard - ohne Verdacht zu schöpfen, dass damit etwas nicht stimmt. Ob sie dabei mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt haben, ist für mögliche Schadenersatzansprüche entscheidend. Eine Klage wird immer wahrscheinlicher.
Der Insolvenzverwalter des Zahlungsabwicklers Wirecard, Michael Jaffe, prüft laut "Handelsblatt" Schadenersatzansprüche gegen den langjährigen Wirecard-Bilanzprüfer EY. Jaffe habe dazu Martin Jonas vom Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton beauftragt, berichtete das Blatt. Eine Klage sei in Vorbereitung.
Im Kern gehe es um die Frage, ob EY Fehler gemacht habe und falls ja, wie schwer diese gewesen seien, sagte Jonas der Zeitung. Von der Antwort hänge ab, ob und in welcher Höhe EY haften müsse. Eine Haftungsgrenze greife nur bei fahrlässigen Fehlern, sagte Jonas. Anders sehe es bei direktem oder indirektem Vorsatz aus. Allgemein gesprochen gelte: "Wenn Prüfer wussten, dass die Bilanz falsch war und sie trotzdem ein Testat erteilen, müssen sie unbegrenzt haften." Das gelte auch bei bedingtem Vorsatz, wenn der Schaden also billigend in Kauf genommen worden sei.