
Leiharbeiter dürfen schlechter bezahlt werden
n-tv
Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: ja. Die Gewerkschaftsseite bedauert den Richterspruch.
Der große Paukenschlag in der Leiharbeitsbranche blieb am Ende vor dem Bundesarbeitsgericht aus: Die gängige Praxis, wonach Leiharbeitnehmer per Tarifvertrag schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, hat Bestand. Die Tarifverträge in der Leiharbeit widersprechen nicht dem EU-Recht, urteilte der Fünfte Senat in Erfurt.
Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin aus Bayern, die sich für gleichen Lohn wie die Kernarbeitnehmer seit Jahren durch die Instanzen geklagt hatte, nunmehr auch vor den obersten Arbeitsrichtern. Es seien in der Zeitarbeit wirksame Regelungen getroffen worden, um von Gleichstellungsgrundsatz abweichen zu können, begründete der Vorsitzende Richter des Fünften Senats, Rüdiger Linck.
Das Urteil war mit Spannung in der Branche erwartet worden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuvor in dem jetzt entschiedenen Streitfall klare Regeln vorgegeben hatte. Die Luxemburger Richter entschieden im vergangenen Dezember, dass Leiharbeiter nur dann tariflich schlechter bezahlt werden dürfen, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag an anderer Stelle ausgeglichen wird - etwa durch zusätzliche Freizeit. Es geht dabei um die Achtung des sogenannten Gesamtschutzes. Ein solcher Ausgleich ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf die Fortzahlung von Entgelt in entleihfreien Zeiten.

Der Persil-Hersteller Persil ist etwas schwächer ins Jahr gestartet. Zu groß sind die Unsicherheiten, vor allem durch US-Präsident Trump. Das drückt die Stimmung der Verbraucher. Großes Thema beim Dax-Konzern ist darüber hinaus die eigene Aufstellung. Konkret soll die Integration etwaiger Zukäufe vorbereitet werden.