Gericht: Razzien gegen Letzte Generation in Bayern rechtmäßig
n-tv
Razzien gegen Mitglieder der Letzten Generation sind rechtmäßig, da es bei der Klimagruppe einen berichtigten Verdacht dafür gebe, dass es sich bei ihr um eine kriminelle Vereinigung handelt. Das entscheidet jetzt das Landgericht München. Damit weist das Gericht Klagen mehrerer Aktivisten der Gruppe zurück.
Ein halbes Jahr nach umfangreichen Durchsuchungen bei der Letzten Generation hat das Landgericht München I zahlreiche Beschwerden gegen die Razzia größtenteils abgewiesen. Zehn Beschwerden verwarf die Staatsschutzkammer als unbegründet und einer gab sie teilweise statt, wie das Oberlandesgericht in München mitteilte.
Die Kammer bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts München. Dieses sei zurecht davon ausgegangen, dass es einen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gebe. Zum einen handele es sich um eine Vereinigung, weil die Gruppe von mehreren Hundert Personen ein gemeinsames Ziel verfolge. Zum anderen habe die Letzte Generation dabei auch die Absicht, Straftaten zu begehen.
Ob das den Hauptgrund für die Vereinigung darstellt, ist laut dem Gericht für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Razzia nicht entscheidend. Ausreichend ist demnach, dass das Nötigen von Verkehrsteilnehmern oder Sachbeschädigungen das Erscheinungsbild der Letzten Generation mitprägen.
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