Ex-AfD-Abgeordneter Maier behält Pensionsansprüche
n-tv
Seit Jahren ist der frühere Richter Jens Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. Der Rechtsextremist, der zwischenzeitlich vier Jahre für die AfD im Bundestag saß, darf zwar nicht zurück in den Staatsdienst. Seine Pensionsansprüche behält er aber, urteilt das Dienstgericht.
Der umstrittene frühere Richter Jens Maier kann sein Ruhegehalt als Beamter behalten, obwohl er wegen Dienstpflichtverletzungen in den Ruhestand versetzt worden ist. Das entschied das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. Der Freistaat Sachsen hatte auf Aberkennung des Ruhegehalts des späteren AfD-Abgeordneten geklagt. Eine Berufung zum Dienstgerichtshof ist aber möglich.
Anlass des Verfahrens waren zwei öffentliche Äußerungen des früheren Richters unter anderem auf einer Veranstaltung der rechtsextremistischen Zeitschrift Compact. Maier soll dort 2017 gesagt haben, der norwegische Terrorist Anders Breivik sei "aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden". Dazu wurden Zeugen gehört. Die Aussagen bei der Compact-Veranstaltung "hätten nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen werden können", urteilte das Gericht. Als weiterer tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Aberkennung des Ruhegehalts sei nur ein Facebook-Post mit dem Inhalt "GEZ ABSCHAFFEN - SLOMKA ENTSORGEN!" verblieben. Dieser hätte jedoch aus Sicht des Gerichts "allenfalls eine Kürzung der Ruhestandsbezüge gerechtfertigt, nicht aber deren vollständige Aberkennung. Denn es fehle an einem schweren Dienstvergehen".
Auch "sonstiges Verhalten" Maiers habe keine vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes gerechtfertigt, erklärte das Dienstgericht. Dies gelte zum Beispiel für seine Betätigung für den sogenannten Flügel der AfD. Vorwürfe wie dieser seien Meier in diesem Disziplinarklageverfahren aber nicht zur Last gelegt worden und damit nicht Gegenstand des Verfahrens geworden.
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