Bewährung für Polizistinnen reduziert - Beamtenstatus bleibt
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Ihnen sei bewusst gewesen, dass ein bereits am Boden liegender Kollege bei einer Schießerei Hilfe braucht. Doch sie hätten nicht eingegriffen und den Ort des Geschehens verlassen. So fasst das Gericht die Ereignisse zusammen. In einem Berufungsverfahren können die beiden Frauen nun ihren Beamtenstaus retten.
Weil sie ihre Kollegen bei einem Schusswechsel allein ließen, sind zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen im Berufungsverfahren zu jeweils vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Sprecher des Landgerichts Hagen sagte. Das Berufungsurteil gibt den Angeklagten demnach die Möglichkeit, weiterhin als Beamtinnen tätig zu sein.
Das Amtsgericht Schwelm verurteilte die Beamtinnen bereits zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung hätten sie ihren Beamtenstatus verloren. Sie legten aber Berufung gegen das Urteil ein. In Hagen wurde der ganze Fall deswegen noch einmal aufgerollt.
Die inzwischen 33 und 38 Jahre alten Polizistinnen waren im Mai 2020 zufällig an zwei Kollegen vorbeigefahren, die dort einen Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser zog plötzlich eine Waffe und schoss auf die beiden Kollegen, die das Feuer erwiderten. Der Autofahrer wurde bereits zu einer Haftstrafe verurteilt.
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