
Angehörige von Luise klagen auf Schmerzensgeld
n-tv
Rund ein Jahr ist es her, dass in Freudenberg die zwölfjährige Luise erstochen wird. Strafrechtlich können die beiden tatverdächtigen Mädchen aufgrund ihres Alters nicht belangt werden. Luises Angehörige verklagen sie jetzt aber in einem Zivilprozess.
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz wird sich in einem Zivilprozess mit dem Fall Luise beschäftigen. Angehörige der vor rund einem Jahr erstochenen Zwölfjährigen aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg klagen auf Schmerzensgeld und Hinterbliebenenansprüche, wie das Landgericht mitteilte. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest. Kläger sind die Eltern und eine Angehörige von Luise. Sie fordern von den zwei minderjährigen Mädchen, die als tatverdächtig gelten, auch den Ersatz etwaiger zukünftiger materieller und immaterieller Schäden.
Insgesamt fordern sie mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld für die Eltern und ein Hinterbliebenengeld von mindestens 30.000 Euro pro Kläger. Nach Angaben des Gerichts beantragte eines der beklagten Mädchen im schriftlichen Vorverfahren, die Klage abzuweisen. Sie habe nicht bestritten, zusammen mit dem anderen Mädchen an der Tötung von Luise beteiligt gewesen zu sein. Jedoch habe sie die Dauer des Leidens der Zwölfjährigen bestritten. Das Gericht erklärte, dass auch Minderjährige in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden könnten. Eltern seien rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.
Dass die Zwölf- und die 13-Jährige zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren, spiele keine Rolle. Minderjährige gelten laut Gesetz bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als deliktsunfähig und sind daher nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Unter 18-Jährige sind nur für Schäden verantwortlich, wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Über diese Frage im Fall Luise muss das Gericht entscheiden.