Volksinitiative "Hamburg enteignet" vor Verfassungsgericht
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Große Wohnungsgesellschaften mit mehr als 500 Wohnungen enteignen - das ist das Ziel der Volksinitiative "Hamburg enteignet". In der Bürgerschaft gibt es dafür nur wenig Unterstützung. Nun hat der Senat einen nächsten Schritt eingeleitet.
Hamburg (dpa/lno) - Der Senat hat wegen rechtlicher Bedenken an der Volksinitiative "Hamburg enteignet" das Verfassungsgericht angerufen. Vergangene Woche sei dort ein Antrag eingegangen mit dem Feststellungsziel, dass die nächste Stufe - das Volksbegehren - nicht durchzuführen sei, bestätigte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Demnach ist der Senat verpflichtet, das Gericht bei rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung des Volksbegehrens anzurufen.
"Das Hamburgische Verfassungsgericht hat in Fällen dieser Art zu prüfen, ob die zugrunde liegende Volksinitiative die Grenzen der Hamburgischen Verfassung wahrt und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist", erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Aus der Senatskanzlei hieß es, dass diesbezüglich "erhebliche Zweifel" bestünden. Nach Angaben Wantzens entscheidet das Gericht nach der Prüfung über die Durchführung des Volksbegehrens, das während des Verfahrens ruhe.
Die Forderung nach einem Vergesellschaftungsgesetz für die Hansestadt hatten laut Volksinitiative "Hamburg Enteignet" mehr als 18.000 Hamburgerinnen und Hamburger unterstützt. Ziel der Initiative ist die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften mit mehr als 500 Wohnungen, um die Mieten zu senken.