Versetzung nach Maskenpausen-Wunsch: Berufung beginnt
n-tv
Hamm (dpa/lnw) - Im Prozess um die Versetzung einer Krankenschwester, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, beginnt am Donnerstag (10.45 Uhr) die Berufungsverhandlung beim Landesarbeitsgericht Hamm.
Die langjährig beschäftigte Krankenschwester war auf eine andere Station versetzt worden, nachdem sie jeweils 30 Minuten Maskenpause nach eineinviertel Stunden unter einer FFP2-Maske verlangt hatte. Sie hatte die Reaktion des Arbeitgebers als Zwangsversetzung kritisiert und die Rücknahme verlangt.
Die Klinik in Recklinghausen hatte dagegen betont, der Frau sei ein anspruchsvoller anderer Job im Haus gegeben worden. Ohne das Direktionsrecht, Mitarbeiter nach den betrieblichen Erfordernissen einzusetzen, könne man kein großes Krankenhaus führen. 30-minütige Maskenpausen alle 75 Minuten seien im übrigen auf Intensivstationen im praktischen Alltag nicht machbar.