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Urteil aufgehoben: Neuverhandlung für Missbrauchsfall
n-tv
Neubrandenburg/Karlsruhe (dpa/mv) - Das Landgericht Neubrandenburg muss sich noch einmal mit dem schweren Missbrauchsfall eines Kindes aus Ferdinandshof (Vorpommern-Greifswald) befassen. Wie ein Sprecher des Landgerichtes am Mittwoch erklärte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den 19-jährigen Tatverdächtigen aufgehoben und Neuverhandlung vor einer anderen Kammer angeordnet. Der Verurteilte war Ende 2020 in Neubrandenburg des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen und es war die Unterbringung in einem psychiatrischen Haftkrankenhaus angeordnet worden. Er hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.
Gegen diese Unterbringung in der Psychiatrie habe der BGH Bedenken geäußert, erklärte der Sprecher des Landgerichtes. Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft im Juli 2020 in Ferdinandshof eine Sechsjährige von einem Spielplatz weggelockt und auf einer Wiese sexuell missbraucht. Der Prozess war nicht öffentlich geführt worden. Die Kammer hatte den Mann als "für die Allgemeinheit gefährlich" eingestuft und deshalb eingewiesen. (AZ: 23 Kls 26/20 jug) Den Ermittlungen zufolge soll der Mann das Mädchen vom Sehen gekannt und mit Blumen gelockt haben. Ein Spielkamerad war nach dem Verschwinden der Sechsjährigen vom Spielplatz zu dessen Vater gegangen, der die Polizei alarmierte. Das Mädchen und der 18-Jährige waren nach rund einer Stunde zusammen im Ort gefunden worden.More Related News