Misshandlung: Verurteilte Mutter muss erneut vor Gericht
n-tv
Hildesheim (dpa/lni) - Eine wegen schwerer Misshandlung ihres siebenjährigen Sohnes verurteilte Mutter muss sich erneut vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der Bundesgerichtshof (BHG) habe einen Teil des Urteils beanstandet, über diesen müsse neu verhandelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die neue Verhandlung ist für den 13. Januar angesetzt. Die Frau hatte ihrem damals siebenjährigen Sohn während des ersten Corona-Lockdowns nach Gerichtsangaben über Monate zu wenig zu essen gegeben, sodass er im Juni 2020 nur noch 13,8 Kilogramm wog.
Für die Verweigerung der Nahrung hatte sie im ersten Prozess im Juni 2021 eine Einzelstrafe von zwei Jahren und neun Monaten erhalten. Diese ist rechtskräftig, die 62-Jährige sitzt nach Angaben des Sprechers im Gefängnis.
Insgesamt war sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dabei ging es auch um Misshandlungen ihres heute erwachsenen ersten Sohnes, die erst im Zuge des Prozesses herausgekommen waren. Über diese drei Fälle aus den Jahren 2004 bis 2007 zum Nachteil des älteren Sohnes sowie Schläge mit einer Thermoskanne auf den Kopf des Siebenjährigen muss neu verhandelt werden. Auf die Revision der Angeklagten hin hatte der BGH das Urteil in diesen Punkten aufgehoben.
Der Grundschüler hatte bereits vor dem Lockdown Mitschüler um Essen angebettelt und viel gefehlt. Als die Alleinerziehende den Jungen am ersten Tag nach dem Lockdown im Juni 2020 wieder krank meldete, alarmierte die Schule das Jugendamt, doch die Frau öffnete nicht. Schließlich fanden Polizisten das Kind im Schrank versteckt in der Wohnung. Der Junge war völlig abgemagert, hatte ein Hämatom am Kopf und kam ins Krankenhaus.