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Jetzt wieder Haft für nicht gezahlte Geldstrafen in Berlin
n-tv
Berlin (dpa/bb) - In Berlin müssen wegen Corona ausgesetzte Haftstrafen jetzt wieder verbüßt werden. Das betreffe zu Geldstrafen verurteilte Menschen, die nicht zahlten oder die Summe nicht abgearbeitet haben, teilte die Justizverwaltung mit. Es seien Menschen, die etwa wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurden. In den vergangenen Monaten seien solche Strafen nicht vollstreckt worden. Derzeit verbüßten wieder 165 Menschen die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. In den Berliner Haftanstalten sitzen rund 3370 Insassen.
Zudem hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) einen Gnadenerweis für diejenigen erlassen, bei denen die Ersatzfreiheitsstrafe während der Pandemie nicht vollstreckt werden konnte. Davon profitieren demnach Verurteilte mit Strafen, die zwischen dem 3. November 2020 und 30. Juni 2021 aufgeschoben wurden. Eine der Voraussetzungen sei eine Verurteilung zu maximal 40 Tagessätzen - oder von 90 Tagessätzen müsste schon die Hälfte verbüßt, bezahlt oder abgearbeitet sein. Zudem werden Betroffene begnadigt, die älter als 60 Jahre alt sind. Ausgenommen sind laut Angaben Sexualstraftaten, Fälle von Kinderpornografie, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Infektionsschutzgesetz und Taten aus politischer Motivation, Hass oder gegen die öffentliche Ordnung.![](/newspic/picid-2921044-20250216093307.jpg)
Am Abend gibt es die erste Viererrunde von Kanzlerkandidaten in der deutschen Fernsehgeschichte: In der Redeschlacht trifft Amtsinhaber Olaf Scholz von der SPD auf seinen Herausforderer von der Union, Friedrich Merz. Vervollständigt wird das sogenannte Quadrell von den Kanzlerkandidaten der Grünen und der AfD, Robert Habeck und Alice Weidel. Insbesondere die Themen Wirtschaft und Migration dürften bei dem politischen Schlagabtausch kontrovers diskutiert werden.