
Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
n-tv
Wenn es mit der Steuerfestsetzung länger dauert, werden Finanzamtszinsen von 0,5 Prozent pro Monat fällig. Die Regelung stammt von 1961, gilt aber bis heute. Das ist "evident realitätsfern", sagt das Bundesverfassungsgericht. Es ordnet rückwirkend eine Korrektur an.
Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gilt für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf Steuererstattungen, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilt. Es ordnet eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an. Für den Zeitraum bis Ende 2018 könne das bisherige Recht noch angewandt werden, für danach müsse der Gesetzgeber bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung finden, erklärten die Karlsruher Richter. Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich unter veränderten Bedingungen als "evident realitätsfern" erweise - was wegen des aktuell bestehenden "strukturellen Niedrigzinsniveaus" der Fall sei.More Related News

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