Hofheimer Demo: Verwaltungsgericht Frankfurt rügt Auflagen
n-tv
Frankfurt/Hofheim (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat Auflagen für eine Demonstration in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) als rechtswidrig beanstandet. Ein Bündnis namens "Main-Taunus - Deine Stimme gegen Rechts" hatte am 3. September 2022 in Hofheim eine Demo organisiert und die Auflagen der Stadt nachträglich überprüfen lassen. Dort bekamen die Veranstalter am 20. Dezember recht, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Donnerstag bestätigte.
Ein Sprecher des Bündnisses nannte das Urteil am Donnerstag "eine deutliche juristische Ohrfeige für die Ordnungsbehörde der Stadt". Die Entscheidung bestätige vollständig die Auffassung der Anmelder. Das Urteil sei umso bedeutender, weil entsprechende Formulierungen in vielen Auflagenbescheiden der Stadt Hofheim verwendet würden.
Das Verwaltungsgericht bemängelte laut Gerichtssprecherin unter anderem, dass die Auflagen zu unbestimmt waren. Das gelte etwa für die Auflage, die Lautstärke so zu drosseln, dass sich niemand belästigt fühle, oder das Verbot von Transparenten, die in Deutschland oder im Ausland verboten sind. Auch dass die Veranstalter fünf statt zwei Ordner stellen mussten, sei nicht nachvollziehbar, da von der Demo keine besondere Gefahr ausgegangen sei.