Hessens Corona-Kabinett verlängert Corona-Verordnung
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Corona-Kabinett hat am Freitagabend eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Sie soll am Samstag in Kraft treten und die Corona-Regeln für die Übergangsfrist bis 2. April nach Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes an diesem Wochenende festzurren. Demnach bleiben die hessischen Corona-Maßnahmen zunächst bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Dies betrifft etwa den Zugang zu Restaurants.
Für einige Schutzmaßnahmen entfällt jedoch ab Sonntag (20. März) die Rechtsgrundlage. Dann laufen die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen oder die Kontaktdatenerfassung aus. Das entsprechende neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management war am Freitag vom Bundestag beschlossen worden und hatte den Bundesrat passiert.
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kritisierte das Vorgehen der Ampel-Koalition bei der Bestimmung des künftigen Corona-Kurses scharf. "Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig", sagte er am Freitag im Bundesrat. Die Bundesregierung wolle Verantwortung bei Corona "für nichts" mehr übernehmen. "Juristisch ist das Murks", sagte Bouffier mit Blick auf die geplante "Hotspot"-Regelung.
Mit der verlängerten Corona-Verordnung in Hessen ist für den Besuch von Gastronomie oder eine Hotelübernachtung weiter ein 3G-Nachweis nötig. Das bedeutet, Gäste müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Discos, Clubs und andere Tanzlokale dürfen ihre Innenbereiche nur mit der 2G-Plus-Vorgabe öffnen - dies bedeutet, Gäste ohne Booster-Impfung benötigen einen tagesaktuellen Test.