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Gesetzentwurf zu Mitbestimmungsrechten von Jugendlichen
n-tv
Die Mitwirkungsrechte Jugendlicher in Mecklenburg-Vorpommern sollen per Gesetz gestärkt werden. Der von der rot-roten Landesregierung vorgelegte Entwurf weist nach Ansicht von Opposition und Verbänden erhebliche Schwächen auf - eine sticht dabei hervor.
Schwerin (dpa/mv) - Die Kritik am Entwurf des von Rot-Rot vorgelegten Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes reißt nicht ab und kommt nicht nur von der Opposition im Schweriner Landtag. "Der bisherige Entwurf ist nicht verbindlich genug und bleibt noch hinter den Chancen eines solchen Gesetzes zurück", beklagte Tim Stegemann vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin.
Um der UN-Kinderrechtskonvention angemessen Rechnung zu tragen, gehöre eine "Muss-Regelung" für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben in Landkreisen und Gemeinden in das Landesgesetz, sagte Stegemann. In Brandenburg und Schleswig-Holstein etwa seien bereits sehr gute Erfahrungen mit solchen Muss-Regelungen gemacht worden.
Auch der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Harald Terpe, forderte eine verpflichtende Regelung. "Junge Menschen haben ein Anrecht auf Beteiligung; das ist kein Sahnehäubchen für reiche Kommunen", sagte Terpe. Nach seinen Angaben haben jüngst bei der Beratung des Entwurfs im Sozialausschuss des Landtags alle anwesenden Experten und Expertinnen die fehlende Verbindlichkeit als einen zentralen Schwachpunkt bemängelt. "Stand jetzt wird das Gesetz der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht", konstatierte Terpe.
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