Gericht untersagt Abschuss von Wolf
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Dürfen Wölfe nach einem neuen Schnellverfahren abgeschossen werden, wenn Weidetiere gerissen wurden? Das Verwaltungsgericht Oldenburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigung.
Oldenburg/Hannover (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die umstrittene Abschussgenehmigung für einen Wolf aus der Region Hannover vorerst untersagt. Am Freitag gaben die Richterinnen und Richter einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe statt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist möglich. (Az.: 5 B 969/24)
Die Richter bezweifeln die Rechtmäßigkeit eines Kerngedankens der kürzlich neu gefassten Abschussregelung des Landes: Während bislang nach einem Wolfsriss eine DNA-Analyse abgewartet werden musste und nur der Wolf zum Abschuss freigegeben wurde, der das Weidetier gerissen hatte, sind nach der neuen Regel unter bestimmten Bedingungen Schnellabschüsse möglich, ohne dass die Frage nach der Identität des geschossenen Wolfes gestellt wird. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Schnellabschusserlaubnis sei nach Ansicht der Oldenburger Richter in dieser Hinsicht mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz unzulässig, hieß es in der Pressemitteilung.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Dies ist eine klare Absage gegen das von Minister Meyer angekündigte Testverfahren für Schnellabschüsse", teilte der Verein am Freitag in Essen mit. Aus Sicht des Vereins können für die Risse in der Region Hannover sechs verschiedene Wölfe infrage kommen. "Wir fordern das Land Niedersachsen zum wiederholten Mal auf, die unsinnige Darstellung aufzugeben, dass Rinder und Pferde per se wehrhaft sind und ein Mindest- oder Grundschutz, z.B. in Form von wolfsabweisender Zäunung nicht notwendig sei", hieß es in der Mitteilung.