42 Gefangene bei Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Im Rahmen der Weihnachtsamnestie hat die Brandenburger Justiz bislang 42 Häftlinge vorzeitig nach Hause entlassen. Diese vorläufige Zahl könne sich noch erhöhen, weil die Meldungen der Staatsanwaltschaften noch bis Ende Januar einliefen, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Justizausschuss des Landtags. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 41 Gefangene im Rahmen der Amnestie vorzeitig aus den Gefängnissen entlassen worden. 2019 waren es 50 Häftlinge.
Nach Angaben des Ministeriums waren zum Stichtag 29. Dezember 1138 Gefangene in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Zum Ende des Vorjahrs waren es 1149 Gefangene und Ende 2019 waren es 1316 Häftlinge.
Für die Amnestie kommen nicht alle Inhaftierten in Frage. Grundsätzlich können von einem Brandenburger Gericht verurteilte Gefangene, deren Entlassung in der Zeit vom 19. November 2021 bis zum 7. Januar 2022 anstehen würde, nach einer Einzelfallprüfung ab dem 18. November im Gnadenwege vorzeitig entlassen werden. Davon ausgeschlossen sind jedoch Gefangene, die schwere oder schwerste Straftaten verübt haben. Die gute Führung während der Haftzeit ist ebenfalls Voraussetzung für den Gnadenerweis.