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OVG: Abschiebung von Familie ohne Sohn rechtmäßig
n-tv
Koblenz (dpa/lrs) - Die Abschiebung einer ausreisepflichtigen Familie ohne ihren 16-jährigen Sohn ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz rechtmäßig gewesen. Das hat das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 24. August in Koblenz mitgeteilt. Nachdem der armenischen Familie mit drei Kindern kein Asyl in Deutschland gewährt worden war, blieb sie den Angaben zufolge dennoch im Land. Während der Abschiebung im März dieses Jahres flüchtete der 16-jährige Sohn aus der Wohnung der Familie. Deswegen erfolgte die Abschiebung ohne ihn. Er meldete sich erst zwei Monate später bei der Polizei und wurde daraufhin bei den in Ludwigshafen lebenden Großeltern und später in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht (7 B 10843/21.OVG).
Die übrige Familie wollte die Abschiebung ohne den Sohn als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie geltend machen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte den Antrag in erster Instanz ab, das OVG bestätigte dies nun. Die gesetzlichen Abschiebungsvoraussetzungen seien zum Zeitpunkt der Abschiebung erfüllt gewesen. Der Schutz der Familie gebiete nicht in jedem Fall die gemeinsame Abschiebung sämtlicher Familienmitglieder, hieß es in der Mitteilung. © dpa-infocom, dpa:210830-99-25398/2![](/newspic/picid-2921044-20250216093307.jpg)
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