Mit dem Löffel durch die Zellenwand: Ausbrecher verurteilt
n-tv
Ein Ausbruch wie im Film: Ein Häftling hat monatelang ein Loch in die Wand seiner Gefängniszelle gekratzt und sich an Bettlaken abgeseilt - Motiv, so sagt er: Sehnsucht nach seiner kleinen Tochter.
Laufen (dpa/lby) - Nach einem filmreifen Ausbruch aus dem Gefängnis in Bad Reichenhall hat das Amtsgericht Laufen einen 29-Jährigen zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt war der Untersuchungshäftling lediglich wegen Sachbeschädigung - denn er hatte in monatelanger Arbeit mit einem Löffel und einer Klopapierhalterung ein etwa 30 mal 30 Zentimeter großes Loch in die Außenwand seiner Zelle gekratzt. In der Nacht zum 17. Dezember 2023 hatte er sich dann an Bettlaken abgeseilt.
Als Motiv für den Ausbruch gab er am Montag vor Gericht an, er habe seine kleine, damals etwa ein Jahr alte Tochter sehen wollen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts nach der Verhandlung berichtete. Tatsächlich war der Mann tags darauf in der Wohnung seiner Familie in Traunstein von der Polizei wieder festgenommen worden.
Der Amtsrichter verurteilte den mehrfach vorbestraften Mann nun wegen Zerstörung von Bauwerken, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr beantragt, der Verteidiger eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ein Ausbruch an sich ist nicht strafbar, sofern damit nicht andere Delikte einhergehen - wie etwa Körperverletzungen oder eben Beschädigungen. Nach deutschem Recht muss ein Angeklagter nicht aktiv an seiner eigenen Bestrafung mitwirken.