Italiener stirbt nach erstem legal assistierten Suizid
n-tv
Im katholischen Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Ausnahmen sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aber unter strengen Auflagen möglich. Das geschieht nun erstmals bei einem Mann, der sich lange Zeit nur "Mario" nannte. Vor seinem Ableben äußert er gemischte Gefühle.
In Italien ist ein Mann gestorben, dem als erstem Patienten in der Geschichte des Landes gerichtlich ein ärztlich assistierter Suizid erlaubt worden war. Der 44-Jährige, der nach einem Verkehrsunfall seit zehn Jahren komplett unterhalb des Halses gelähmt war, verabreichte sich selbst ein tödliches Medikament. Dies gab der Verein Associazione Luca Coscioni bekannt, der sich für Sterbehilfe einsetzt und den Mann in seinem jahrelangen Rechtsstreit bis vor das oberste Gericht unterstützt hatte.
Im katholischen Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Das Verfassungsgericht aber hatte im Jahr 2019 entschieden, dass es unter strengen Auflagen Ausnahmen geben kann. Es muss etwa klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann, er von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig ist, körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfährt, aber noch voll in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenzen zu verstehen.