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Gericht: Bestatter ordnete Beisetzung von Urne ohne Asche an
n-tv
Die Trauerfeier war schon vorbereitet, doch die Asche war wohl noch nicht aus dem Krematorium da. In der Not soll ein Bestatter zu unlauteren Methoden gegriffen haben. Nun fiel das Urteil.
Oldenburg (dpa/lni) - Wer mehrere Urnen mit anderer Asche, Staub und Dreck befüllt hat, konnte das Landgericht Oldenburg nicht zweifelsfrei feststellen. Das Gericht sprach einen Bestatter im Berufungsverfahren am Dienstag deshalb in drei Fällen wegen Beihilfe zur Störung der Totenruhe frei, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. In einem Fall wurde der 39-Jährige aber wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe verurteilt. (Aktenzeichen 13 Ns 370 Js 67132/19 (328/21) *122*)
Der Angeklagte arbeitete nach Angaben des Gerichts für ein Bestattungsunternehmen in Bad Zwischenahn, westlich von Oldenburg. Im Dezember 2016, im April und Mai 2017 wurden demnach drei Urnen mit Sand, schwarz glänzenden kohleartigen Partikeln oder anderer Asche gefüllt. Nur ob der Bestatter etwas damit zu tun hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Nach Angaben der Justizsprecherin ist das Gericht aber überzeugt, dass der Angeklagte eine Auszubildende zur Störung der Totenruhe anstiftete. Als die Asche im Frühjahr 2019 nicht rechtzeitig vor der Beisetzung eintraf, fragte die junge Frau ihren Chef, was zu tun sei. Der Bestatter soll der jungen Frau angeordnet haben, die Urne ohne Inhalt beizusetzen. Er selbst wolle sich darum kümmern, dass die Asche nachträglich hinzugefügt werde.
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