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Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten
n-tv
Strom- und Gaspreise werden zum Jahreswechsel Prognosen zufolge deutlich steigen. Die Bundesregierung will die oft kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen schließen, die sich rückwirkend erstrecken.
Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, hatte bei ntv bereits am Montag erklärt, dass die Bürger beim Gas genau wie beim Strom schon zum Jahreswechsel entlastet werden. "Sie werden alle - wenn, dann im Zweifel rückwirkend - auch zum 1. Januar greifen und damit die Bürger durchlaufend im nächsten Jahr entlasten", sagte Dröge im "ntv Frühstart".
Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
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