Ex-Frau sagt unter Tränen gegen Geiselnehmer aus
n-tv
Im vergangenen Jahr entführt ein 35-Jähriger seine eigene Tochter und versucht am Hamburger Flughafen unter Waffeneinsatz seine Ausreise in die Türkei zu erzwingen. Vor Gericht spricht seine Ex-Frau nun von häuslicher Gewalt. Sie habe schon jetzt Angst, wenn er wieder rauskommt.
Im Prozess gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer hat dessen Ex-Frau den Angeklagten als aufbrausend und aggressiv beschrieben. Schon vor der Geiselnahme im November vergangenen Jahres, mit der der 35-jährige Türke die Ausreise mit der gemeinsamen Tochter in einem Flugzeug in die Türkei erzwingen wollte, habe er das Kind als Druckmittel gegen sie eingesetzt, sagte die 39-jährige Mutter bei der Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, der sie per Video zugeschaltet war. Am 4. November vergangenen Jahres habe der 35-Jährige sich mit einem Trick Zugang zu ihrer Wohnung im niedersächsischen Stade verschafft, sie mit einer Waffe bedroht und das damals vier Jahre alte Kind in seine Gewalt gebracht. "Ich hätte vorsichtiger sein müssen", sagte die Frau unter Tränen.
Anschließend war der Mann mit dem Kind zum Hamburger Flughafen gefahren, hatte mit einem Mietauto mehrere Schranken durchbrochen und war bis aufs Flugfeld vorgedrungen. Dort warf er laut Anklage zwei Brandsätze, schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Erst nach 18 Stunden gab der 35-Jährige auf und konnte festgenommen werden. Der vermeintliche Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe.
Sie habe den Angeklagten 2017 im Internet kennengelernt, sagte die in Hamburg geborene Frau mit türkischen Wurzeln - in einer "Kennenlerngruppe auf Facebook". Kurze Zeit später hätten sie in Istanbul geheiratet. Ihren Familien hätten sie die Heirat zunächst verheimlicht. Auf die Frage des Richters, warum sie so schnell geheiratet hätten, antwortete sie achselzuckend: "Liebe?" In der Anfangsphase habe ihr Mann "eine sehr hilfsbereite Art gehabt - sehr liebevoll".