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EuGH ordnet Prüfung des Nürburgring-Deals an
n-tv
2014 wird der Nürburgring verkauft. Doch hätte der damalige Käufer überhaupt den Zuschlag bekommen dürfen? Die höchsten EU-Richter haben Zweifel. Nun muss die EU-Kommission den Deal erneut prüfen. Ausgang und Folgen sind unklar.
Die EU-Kommission muss den Verkauf des Nürburgrings erneut unter die Lupe nehmen. Sie prüfte nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts nicht ausreichend, ob die einst staatliche Anlage zu Unrecht günstiger als möglich verkauft wurde. Der Autozulieferer Capricorn hatte 2014 für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für die legendäre Rennstrecke in der Eifel erhalten. In den Ausbau mitsamt einem neuen Freizeitpark hatte das Land Rheinland-Pfalz fast eine halbe Milliarde Euro gesteckt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte mit, es habe "Anlass zu Bedenken" gegeben, die die EU-Kommission hätten veranlassen müssen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Geklagt hatten der Verein "Ja zum Nürburgring" und das damals im Bieterverfahren unterlegene US-Unternehmen Nexovation. Der Fehler beim Verkauf war laut EuGH, dass die EU-Kommission zu Unrecht davon ausging, dass die Capricorn-Offerte von einer Bank garantiert war. "Dieser Fehler lässt Zweifel an der Diskriminierungsfreiheit des Bietverfahrens aufkommen", befanden die höchsten EU-Richter. Denn der Fehler könnte belegen, "dass Capricorn eine Vorzugsbehandlung erhalten hat und ihr Angebot nicht abgelehnt wurde, während das höhere Angebot von Nexovation wegen fehlenden Finanzierungsnachweises ausgeschlossen wurde".More Related News