
Urteil nach Vergewaltigung - BGH lehnt Revision ab
n-tv
Im April 2024 ist ein Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Das Urteil lautet auf vier Jahre und zehn Monate Haft. Der Staatsanwaltschaft reichte das nicht.
Karlsruhe/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof hat im Fall einer besonders schweren Vergewaltigung das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen damals 39 Jahre alten Mann bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert.
Der Mann war im April vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht warf ihm besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor.
Der Mann hatte in Dessau-Roßlau eine Frau in ihrer Wohnung unter massiver Gewaltanwendung vergewaltigt und eine zweite Frau versucht zu vergewaltigen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert nun schon mehr als drei Jahre an. Strenge Sanktionen sollen eigentlich verhindern, dass westliche Unternehmen Produkte nach Russland liefern und so die Armee des Kremls unterstützen. Doch häufig werden sie erst spät oder gar nicht verhängt. So wird die russische Rüstungsindustrie - ob direkt oder über Zwischenhändler - weiterhin von Unternehmen aus dem Westen beliefert. Eine neue Recherche des unabhängigen belarussischen Exil-Mediums Zerkalo.io zeigt, wie ein deutsches Unternehmen über Jahre hinweg ungehindert Bauteile an ein belarussisches Werk liefern konnte, das wiederum die russische Armee beliefert. Der Artikel zeichnet nach, wie die Sanktionslücken noch bis ins laufende Jahr die russische Aufrüstung mit deutscher Hochtechnologie ermöglichten. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion erscheint die Recherche nun auch bei ntv.de.