
Ausbau von Frauenhäusern: Landtag diskutiert Finanzierung
n-tv
Doch wer soll das bezahlen? Einige Politiker wollen den Bund zur Kasse bitten, andere sehen hauptsächlich die Akteure im Land in der Pflicht. Nur eines scheint sicher: Billig wird es nicht.
Schwerin (dpa/mv) - Angesichts der gestiegenen Zahl von Fällen häuslicher Gewalt vor allem gegen Frauen muss das Hilfesystem in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut werden. Darüber ist sich die Landespolitik weitgehend einig. Wie das geschehen und vor allem wer es bezahlen soll - darüber gehen die Meinungen auseinander. An diesem Mittwoch wird das Thema im Landtag aufgerufen, gleich fünf Fraktionen haben Anträge dazu vorgelegt.
Klar ist bereits: Das bisher zur Verfügung stehende Geld für Frauenhäuser und Beratungsstellen - 2,9 Millionen Euro in diesem Jahr - reicht bei weitem nicht aus. Das neue Gewalthilfegesetz des Bundes sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus vor.
Die Regierungsfraktionen SPD und Linke sehen vorrangig Berlin in der Bezahl-Pflicht. Mit seiner im Gesetz festgelegten finanziellen Beteiligung am Ausbau der Beratungs- und Hilfesysteme der Länder werde der Bund seiner Verantwortung nur zum Teil gerecht, schreiben die Koalitionäre in ihrem Antrag. Die rot-rote Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung einzusetzen.