Sachsen-AfD darf rechtsextrem genannt werden
n-tv
In Sachsen stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem ein. Für die Partei bedeutet das auch, enstprechend beobachtet zu werden. Dagegen geht sie juristisch vor - und scheitert.
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit. Die Beschwerde-Begründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.