Pathologe muss für Jahre ins Gefängnis
n-tv
Wegen gesundheitlicher Probleme war ein 64-jähriger Pathologe nicht mehr in der Lage, ordentlich zu arbeiten. Dennoch behandelte er Patienten - mit fatalen Folgen. Nun wird er vor Gericht schuldig gesprochen, zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres.
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Pathologen wegen fehlerhaft ausgewerteter Gewebeproben und Fehldiagnosen erneut verurteilt. Der 64-Jährige soll wegen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung für siebeneinhalb Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Pathologe war bereits im Juli vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, nachdem ein Patient nach einer unnötigen Operation gestorben war. Er wurde damals wegen schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht bezog dieses Urteil in die Entscheidung von diesem Dienstag mit ein und bildete eine neue Gesamtstrafe. In dem zweiten Prozess ging es um zwei weitere Fälle, die erst nach dem ersten Verfahren angeklagt wurden.
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"Das Weihnachtsfest an sich stellt meiner Meinung nach lediglich den Höhepunkt einer alljährlichen Einsamkeitschallenge für Betroffene dar", sagt Chris Gust, Autorin des "Spiegel"-Bestsellers "Feel to Heal: Wie deine Emotionen dir den Weg aus der mentalen Überlastung weisen und du deine Balance wiederfindest". Die Coachin und Vorsitzende des ehrenamtlichen Telefondienstes "Mutruf" gibt Tipps, wie man mit Einsamkeit in der Weihnachtszeit umgehen kann.