
NRW will Strafverschärfung für Verbrechen mit K.-o.-Tropfen
n-tv
Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, spielt mit dem Leben des Opfers. Aus Sicht der NRW-Regierung wird das Strafgesetzbuch dem bislang nicht gerecht.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen will eine höhere Mindeststrafe für besonders schweren Raub oder Sexualstraftaten, wenn sie mit Hilfe von K.-o.-Tropfen oder anderen schädlichen Stoffen begangen werden. Das Landeskabinett habe beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, berichtete NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Die Mindeststrafe solle in solchen Fällen im Strafgesetzbuch von drei auf fünf Jahre heraufgesetzt werden.
"Die Kombination aus Gewalt und dem gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen oder anderen Stoffen verschärft die Schwere des Verbrechens erheblich", sagte Limbach in Düsseldorf. Dem trage das Strafrecht bislang nicht ausreichend Rechnung.
"Die Verwendung von K.-o.-Tropfen ist eine besonders perfide Methode, die nicht nur in die körperliche Unversehrtheit und das seelische Wohlbefinden der Opfer eingreift, sondern ihr Urteilsvermögen und ihre Verteidigungsfähigkeit ausschaltet, um heimtückisch eine schwere Straftat begehen zu können", stellte der Justizminister fest.