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Ministerium: An Umtauschfrist für Führerscheine denken
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Das Verkehrsministerium hat Autofahrer in Sachsen an den vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen erinnert, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Frist für die ersten Altersgruppen ende am 19. Januar kommenden Jahres. Bis dahin müssten Führerschein-Inhaber, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, ihre Fahrerlaubnis umtauschen. "Pandemiebedingt wird empfohlen, sich frühzeitig und vorab über die Änderungen der Sprechzeiten zu informieren", teilte das Ministerium am Montag mit. Zuständig für den Umtausch sei die Führerscheinbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, wo die Betroffenen wohnen.
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche, riskiere ein Bußgeld. Auch könne es bei Fahrten im Ausland mit den alten Führerscheinen Probleme geben, hieß es. Ziel sei, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der Umtausch erfolgt schrittweise für die unterschiedlichen Geburtsjahrgänge bis 2033. © dpa-infocom, dpa:210524-99-721852/2More Related News