
Gericht kippt Genehmigung zum Wolfsabschuss
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30 tote Schafe und Ziegen – trotzdem darf ein Wolf in der Oberlausitz vorerst nicht getötet werden. Ein Gericht hat den geplanten Abschuss gestoppt und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung.
Dresden (dpa/sn) - Der geplante Abschuss eines Wolfes im Landkreis Bautzen ist vorerst gestoppt worden. Wie das Verwaltungsgericht Dresden mitteilte, darf das Tier vorläufig nicht getötet werden. Das Gericht gab am vergangenen Freitag einem Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Bautzen statt.
Die Behörde hatte vor knapp drei Wochen - unter Anordnung eines Sofortvollzugs - eine Genehmigung zur "letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf" aus dem sogenannten Ralbitzer Rudel in der Oberlausitz erteilt. Vorausgegangen waren mehr als 30 tote Schafe und Ziegen im Raum Ralbitz-Rosenthal im Januar und Februar, die "hinreichend sicher" als Wolfsrisse eingeordnet wurden. Die Genehmigung galt bis maximal 8. April und war auf eine bestimmte Fläche begrenzt.
Eine in Niedersachsen ansässige Umweltvereinigung hatte gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Dresden um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Aus ihrer Sicht war der Bescheid rechtswidrig, unter anderem weil zumutbare Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichend geprüft und Alternativen zum Abschuss nicht in Betracht gezogen worden seien.

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